Der Einsatz von Video für die Ermittlung

Vielleicht schlägt jemand regelmäßig das Fenster Ihres Schuppens ein? Jemand lungert immer wieder vor Ihrem Haus herum, ohne dass Sie bisher dessen Gesicht zu sehen bekamen? In solchen Fällen arbeiten Detektive mitunter mit Videotechnik. Sie können selbst verdeckt ermitteln und Geschehnisse dabei via Video aufzeichnen. Oder sie setzen Minikameras ein, die Örtlichkeiten überwachen, ohne dass jemand etwas davon mitbekommt. Die Videobilder können aufgezeichnet werden, mitunter mehrere Tage lang, und auch auf Monitoren aktuell verfolgt werden. Bei dieser Arbeit bewegen sich gute Privatdetektive im gesetzlich erlaubten Rahmen. Der Einsatz von Videotechnik berührt die im Bundesdatenschutzgesetz vorgegebenen Regelungen.

Gute Privatermittler wissen das, kennen diese Regelungen sehr genau und berücksichtigen dieses Wissen bei ihrer Arbeit: Schließlich soll die Videoüberwachung ihnen neue Kenntnisse bringen und keine Scherereien.

Die Videoüberwachung spielt immer mehr eine wachsende Rolle, sei es privater oder beruflicher Natur. Bei der Aufklärung vielerlei Fälle, wobei einem Rechtsanwalt gar keine Indizien und Fakten vorliegen, greift dieser gerne auf die Unterstützung der Privatdetektive zurück. Diese Methode gibt dem jeweiligen Streitfall oder Rechtsfall gleich andere Farbe, so dass es für beide Parteien diverse Änderungen durch die Folgen der Ermittlungen eines Privatdetektives geben kann. Das Durchführen einer Videoüberwachung richtet sich streng nach den gegeben und festgeschriebenen Gesetzen, wodurch keine Urheberrechte oder Eigentumsrechte verletzt werden dürfen. Es dürfen lediglich Bilder und Aufnahmen von, für das Gerichtsverfahren oder den jeweiligen Gerichtsfall, relevanten Personen und Menschen sowie Stätten und Orten, gemacht und gespeichert werden. Illegale Videoaufzeichnungen und Sammlungen jeglicher Informationen dürfen bei einem gerichtlichen Verfahren nicht vorgelegt und verwendet werden.

Privatdetektive achten besonders darauf, dass überwachte Personen auf den Videos, leicht zu bestimmen und deren Erkenntlichkeit beim Vorlegen bei einem Richter vollständig hergestellt werden kann, ansonsten kann hierbei kein Rechtsschutz im Benutzen solcher Überwachungsvideos gewährleistet werden. Das würde wiederum zu einem negativen Ergebnis, wie die komplette Einstellung eines Gerichtsverfahren, führen.

Zwei wichtige Aspekte bei der Videoüberwachung

Es gibt zwei wichtige Punkte, auf die jeder Privatdetektiv einen hohen Wert legt und zwar handelt es sich hierbei um sogenannte Videoüberwachung mit Tonunterstützung. Dieses Verfahren wird seitens des Detektivs vorsichtig angewendet, denn auf diese Art und Weise der privaten Überwachung, greift man intensiv in die Rechte eines Menschen ein. Es gibt laut dem Bundesverfassungsgericht das Recht auf eigenes Bild und das Recht auf eigenes Wort. Das letztere ist, rechtlich gesehen, in der Welt der Rechtssprechung sehr umstritten, da ein Privatdetektiv nur für für den Gerichtsfall relevante Personen auf diese Weise aufzeichnen darf. Diese Tatsache bietet dem Rechtsanwalt eine viel tiefere Einsicht in die Geschehnisse und deren Folgen, in Bezug auf die überwachte Person/en.

Seit dem 23. Mai 2001 wurden die Gesetze der Anwendung der privaten Videoüberwachung festgesetzt. Seitdem erfreut sich diese Überwachungsmethode einer immer ansteigenden Beliebtheit seitens der Rechstanwälte in Deutschland.